Uns ist wichtig, dass unsere Kirchengemeinde ein sicherer Ort ist, an dem Menschenn unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung willkommen sind. Wir wollen ein Ort sein, an dem wir respektvoll und gewaltfrei miteinander umgehen. Bei all unseren Veranstaltungen ist dabei vor allem das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Blick zuhaben. 

Um die uns anvertrauten Menschen zu schützen, hat die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie ein entsprechendes Rahmenschutzgesetz verabschiedet. Dieses ist die Grundlage für die Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes für die Ev.-luth. Kirchengemeinde Wardenburg, das 2024 in Kraft getreten ist. Es ist nicht statisch, sondern bedarf immer wieder der Überarbeitung und Aktualisierung.

 

 

Konzept zum Schutz vor  sexualisierter Gewalt

Vorgelegt vom Gemeindekirchenrat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wardenburg im Dezember 2024

 

 

Inhaltsangabe:

 

I. Vorwort…………………………………………………………  …S.2

II. Verhaltenskodex………………………………………………….S.3

III. Potential und Risikoanalsyse der Kirchengemeinde…………S.6

IV. Beteiligung……………………………………………………     S.7

V. Beschwerdewege und Ansprechpersonen…………………….S.8

VI. Schulungen……………………………………………………..  S.9

VII. Personalverantwortung………………………………………...S10

VIII. Interventionsplan……………………………………………..  S.11

IX. Anhang………………………………………………………….  S.12

 

I. Vorwort

 

Mit Erschütterung haben wir in den zurückliegenden Jahren Berichte über sexuelle Übergriffe im Rahmen kirchlicher Arbeit zur Kenntnis nehmen müssen.

 

Gerade im Raum der Kirche sollten Menschen einen geschützten Ort erleben und vor Übergriffen jeglicher Art sicher sein. Das Ausnutzen von Machtpositionen und Strukturen, sowie der Missbrauch von Vertrauen erschüttert die Glaubwürdigkeit unserer Kirche und widerspricht zutiefst der Botschaft des Evangeliums.

 

Um Menschen, die Angebote unserer Kirchengemeinde wahrnehmen, oder in ihr arbeiten vor sexualisierter Gewalt zu schützen, hat der Gemeindekirchenrat dieses Konzept erarbeitet. Er folgt damit dem Auftrag der Synode der Oldenburgischen Kirche, dass Leitungsorgane für ihren Bereich Schutzkonzepte erarbeiten müssen.

 

Wir erhoffen uns mit diesem Konzept, dass alle handelnden Personen sensibilisiert werden, jegliche Form von sexualisierter Gewalt frühzeitig wahrzunehmen und ihr entgegenzutreten.

Uns ist bewusst, dass die Prävention von sexualisierter Gewalt mit der Verabschiedung dieses Konzeptes nicht zu einem Abschluss kommt, sondern dass es dazu einer alltäglichen sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema bedarf.

 

Wardenburg im Dezember 2024

 

Der Gemeindekirchenrat

II. Verhaltenskodex

 

Ziel des Verhaltenskodex ist eine Haltung, die zu einem achtsamen Umgang miteinander führt und die Bedürfnisse und Grenzen anderer respektiert.

 

Er dient dem Schutz aller Menschen in unserer Kirchengemeinde, nimmt aber insbesondere Kinder und Jugendliche in den Blick.

Er hilft Situationen zu erkennen und zu vermeiden, die Täterinnen und Täter leicht für Grenzüberschreitungen ausnutzen können.

Er dient dem Schutz von Mitarbeitenden vor falschen Verdächtigungen.

 

Im Folgenden werden exemplarische Verhaltensweisen beschrieben:

 

A (grün) die wünschenswert sind

 

B (orange) die nicht gewünscht sind, aber passieren können

 

C (rot) die nicht vorkommen dürfen

 


A: wünschenswerte Verhaltensweisen: (grün)

 

  • Respektvoller Umgang miteinander

  • das Ernstnehmen von Äußerungen

  • Körperkontakt, wenn das Kind ihn sucht oder einwilligt und es auch für die Erwachsene Person in Ordnung ist. (An die Hand nehmen beim über die Straße gehen, zum trösten in den Arm nehmen)

  • Kinder/ Jugendliche, die nicht alleine zur Toilette gehen wollen/ können, wählen eine Person ihres Vertrauens, die sie bis zur Tür begleitet.

  • Der Zutritt zu den Räumen, in denen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen stattfinden, ist für ihre Sorgeberechtigten jederzeit möglich.

  • Abläufe und geplante Aktionen werden auf Wunsch transparent gemacht und erklärt.

  • Die Kinder/ Jugendlichen wählen möglichst, neben wem sie sitzen wollen.

  • Bring- und Abholsituationen sind eine Möglichkeit um mit den Sorgeberechtigten ins Gespräch zu kommen.

  • Spiele mit Körperkontakt müssen mit einer besonderen Sensibilität geplant werden.

 

 

B: Verhaltensweisen, die nicht gewünscht sind, aber passieren können (orange)

 

  • 1:1 Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern/ Jugendlichen im Auto oder in Innenräumen.
    Mögliche Vorsichtsmaßnahmen, wenn dieses nicht zu vermeiden ist:

    • Tür des Raumes öffnen, Raum wählen, der einsehbar ist, körperlichen Abstand halten, Jemanden dazu bitten

    • Im Auto sollte das Kind/ der Jugendliche hinten sitzen

  • ungewünschter Körperkontakt, um ein größeres Unglück zu vermeiden (in Gefahrensituationen zur Seite ziehen)

  • Ritualisierte Begrüßungsumarmungen, ohne das diese abgesprochen sind.

  • Kindern die nicht alleine bleiben wollen, sollte ermöglicht werden, dass ihre Sorgeberechtigten bei der Veranstaltung dabei bleiben.

 

 

C: Verhaltensweisen, die nicht vorkommen sollen (rot)

 

  • unerwünschte absichtliche Berührung

  • Grenzverletzungen werden heruntergespielt

  • aufdringliche Gesten, Blicke oder anzügliche Äußerungen

  • unangemeldetes Öffnen der Toilettentür bei Kindern und Jugendlichen

  • Private Nachrichten von betreuenden Erwachsenen an Kinder und Jugendliche

  • Ansprechen mit Kosenamen ohne das Einverständnis der Person

  • Kinder/ Jugendliche dazu zu zwingen, etwas zu probieren oder aufzuessen

  • Kinder/ Jugendliche zu etwas drängen, was sie nicht wollen/ Gruppenzwang

 

 

III. Potential- und Risikoanalsyse der Kirchengemeinde:

 

Die Potenzial- und Risikoanalyse konzentriert sich auf den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Kinder- und Jugendarbeit spielt sich vor allem in den folgenden Gruppen ab:

Konfirmandenarbeit, Kinderkirche, Kinderbibeltage, Bastelnachmittage, Kinderchor.

In diesen Gruppen soll bei Spielen auf die Freiwilligkeit geachtet werden. Vor allem Spiele mit Körperkontakt sollten von der Leitung besonders reflektiert werden. Nähere Verhaltensregeln sind auch bei der ejo (evangelische Jugend Oldenburg) zu finden.

Die Gruppenleitung achtet auf angemessenes Verhalten der Kinder und Jugendlichen untereinander und schreitet in geeigneter Form ein, um Grenzüberschreitungen sofort und zukünftig zu unterbinden.

Auf Freizeiten mit Übernachtungen sind die Begleitpersonen in besonderer Weise dem Wohlergehen aller Teilnehmenden verpflichtet. Transparente Regeln müssen eingehalten werden, ohne das Machtpositionen ausgenutzt werden.

Alle Begleitpersonen achten darauf, dass die Privatsphäre von Teilnehmenden und von anderen Begleitpersonen möglichst gut gewahrt wird.

Mädchen- und Jungenzimmer sind getrennt und werden jeweils vorrangig von Begleitpersonen des selben Geschlechts betreut.

Einzelgesprächssituationen werden nach Möglichkeit vermieden, indem eine dritte Person hinzugezogen wird. Wenn sie sich nicht vermeiden lassen, achten die Leitenden darauf, dass diese Situation in einem einsehbaren Raum oder bei offener Tür stattfindet.

Ein für beide Seiten angenehmer körperlicher Abstand ist einzuhalten.

Bei Festen mit öffentlicher Beteiligung und Angeboten für Kinder und Jugendliche werden alle Mitarbeitenden bei den Planungstreffen dafür sensibilisiert, ein besonderes Augenmerk auf das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen zu haben.

 

 

IV. Beteiligung

 

Die Gemeinde will ein Raum sein, in dem eine herrschaftsfreie Kommunikation aller Gemeindeglieder untereinander praktiziert wird. Dazu gehören einander aufmerksam zuzuhören und die Bedürfnisse des Gegenübers ernst zu nehmen.
Deshalb ist es uns wichtig, dass alle Menschen ihrem Alter angemessene Möglichkeiten haben sich an den Entscheidungen und Prozessen innerhalb ihrer Gruppe wie auch der Gemeinde im Ganzen zu beteiligen.
Für Kinder und Jugendliche schaffen wir altersgemäße Spiel- und Freiräume, in denen ihre Entscheidung gefragt ist.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen spüren, dass ihre Meinung bedeutsam und ihre Beteiligung wichtig ist.
Entscheidungen werden partizipatorisch, wenn möglich demokratisch getroffen. Auch Minderheitenmeinungen sollen ihren Raum haben.

Abweichende Meinungen oder Kritik nehmen wir nicht persönlich, sondern sind dankbar für alle konstruktiven Beiträge. Wir versuchen sie und ihre Beweggründe zu verstehen. Grundsätzlich verstehen wir kritische Äußerungen als Herausforderung, Dinge im Gemeindealltag zu verbessern.

 

 

 

V. Beschwerdewege und Ansprechpersonen

 

In unserer Gemeinde sollen Menschen dazu ermutigt werden ihre Beschwerde zu äußern. Nach Möglichkeit werden diese im direkten und persönlichen Gespräch geklärt.

Ist dies nicht möglich, werden Beschwerden auch von den Pfarrerinnen oder zwei Vertrauenspersonen aus dem Gemeindekirchenrat entgegen genommen.

Diese entscheiden, wie weiter mit der Beschwerde zu verfahren ist und geben dem Beschwerdeführer darüber Auskunft.

Die Ansprechpersonen sind darüber informiert, wie sie mit einer Beschwerde umzugehen haben.

Auch anonyme Beschwerden werden entgegengenommen.

Im Gemeindebrief, auf der Homepage und durch Aushänge in den Gemeindehäusern wird auf Beschwerdewege und Ansprechpersonen hingewiesen.

Alle Beschwerden werden von demjenigen, der sie entgegen nimmt in einer Übersicht notiert und festgehalten. Bei gravierenden Beschwerden wird das Beschwerdeformular ausgefüllt.

 

 

VI. Schulungen

 

Jugendliche Begleiterinnen und Begleiter von Freizeitmaßnahmen sind während ihrer Jugendleiterschulung in Bezug auf die Prävention von sexualisierter Gewalt geschult worden.

Hauptamtliche Mitarbeitende im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit werden von ihren Dienststellenleitungen aus regelmäßig durch Fachpersonal geschult.

Die Schulung ehrenamtlicher Mitarbeitender in der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit erfolgt anlassbezogen im Rahmen der Gespräche zum Verhaltenskodex.

 

VII. Personalverantwortung

 

Alle Mitarbeitende, die in der Gemeinde haupt- oder ehrenamtlich dauerhaft und regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Hauptamtliche tun dies bei Stellenantritt, Ehrenamtliche nach einiger Zeit, wenn sich ihr Engagement als dauerhaft erweist.

Das Zeugnis muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden bekommen das Schutzkonzept und den Verhaltenskodex ausgehändigt und bestätigen Empfang und Umsetzung.

Ausgenommen sind die Mitarbeitenden der Kindertagesstätten, die nach einem auf ihre Situation ausgerichtetem, eigenem Schutzkonzept arbeiten.

 

 

 

 

VIII. Interventionsplan

 

Die Gemeinde übernimmt den Interventionsplan der Arbeitshilfe (Rahmenschutzkonzept der ElKiO S. 25)

 

Anlaufstellen sind die Pfarrerinnen, sowie die beiden vom Gemeindekirchenrat zu wählenden Vertrauenspersonen.

Weitere Anlaufstellen befinden sich im Anhang.

 

Hiermit verpflichtet sich der Gemeindekirchenrat der ev. luth. Kirchengemeinde Wardenburg das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,  in seiner Fassung vom Dezember 2024 einzuhalten und zu fördern.


 

IX. Anhang

 

Kirchliche Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene innerhalb der EKD und in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg:

 

Zentrale Anlaufstelle.help Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie

Die Zentrale Anlaufstelle.help ist bundesweit kostenlos und anonym erreichbar unter der Rufnummer 0800 5040 112 und per E-Mail an zentrale@anlaufstelle.help sowie unter der Internetadresse www.anlaufstelle.help.

Terminvereinbarungen für telefonische Beratungen sind möglich montags von 16:30 bis 18:00 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr.

 

Beraterin für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Gina Beushausen, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-133, Gina.Beushausen@ kirche-oldenburg.de, www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorge-beratung/sexueller-missbrauch

 

Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-132,

Dezernat1@kirche-oldenburg.de

 

Beauftragte für Prävention von sexualisierter Gewalt in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Pfarrerin Julia Neuschwander, Philosophenweg 1, 26121 Oldenburg, 0441 7701-175, Julia.Neuschwander@kirche-oldenburg.de

 

 

Weitere Anlaufstellen außerhalb der Kirche

 

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Telefon: 0900 2255-530 (bundesweit kostenlos über Handy und Festnetz)

Internet: www.nina-info.de/hilfetelefon.html

 

Wildwasser (nur Mädchen + Frauen)

Telefon: 0441 16656

Internet: www.wildwasser-oldenburg.de

 

Frauenhaus

Telefon: 0441 47981

Internet: www.frauenhaus-oldenburg.de

 

Männer WohnHilfe e.V.

Telefon: 0162 8783013

Internet: www.maennerwohnhilfe.de

 

Zartbitter e.V.

Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch

info@zartbitter.de

Internet: www.zartbitter.de

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